Die Erstellung von Sachverständigen-Gutachten zur Vorlage bei Versicherungen, bei Gerichten und anderen Institutionen kann durch Ärzte des Neurologischen Facharztzentrums außerhalb ihrer kassenärztlichen Tätigkeit nach individueller Absprache und Beauftragung erfolgen.
Die akkreditierte verkehrsmedizinische Zusatzqualifikation erlaubt auch eine Begutachtung im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörden.