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© Heike König

Verschiedene wissenschaftlich abgesicherte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren vor allem im Früherkennungs- und Vorsorgebereich sind derzeit nicht im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.

Dies gilt auch in speziellen Fällen für den Einsatz innovativer Medikamente.